Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

sCHUTZKONZEPT ZUR pRÄVENTION SEXUALISIERTER gEWALT

Schule hat neben einem Bildungsauftrag auch einen eigenen Erziehungsauftrag. Da Erziehung immer das Kindeswohl im Auge haben muss, hat Schule einen wichtigen Handlungsauftrag beim Kinder- und Jugendschutz. Schule ist die einzige pädagogische Institution, die Zugang zu allen Kindern hat, und sie hat diesen viele Stunden am Tag und über viele Jahre hinweg. Deshalb haben wir uns in den letzten Jahren auf den Weg gemacht, die Prävention von Gewalt und die Förderung von Resilienz und sozialer Kompetenzen in unserem Sozialcurriculum zu verankern Der Schutz der Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt ist ein weiterer Baustein, der in diesem Kontext wichtig ist. Er weist über das eigentliche Kernthema, Schutz von sexuellem Missbrauch, hinaus, da sein Grundgedanke letztlich die Förderung eines respektvollen und grenzachtenden Umgangs aller am Schulleben Beteiligten ist. Daher haben wir in einem umfassenden Schulentwicklungsprozess ein Schutzkonzept für unsere Schule entwickelt. Unterstützt wurden wir hierbei durch die Stadt Tübingen und Tima.

Die Kinder können an der Hügelschule Hilfe und Unterstützung finden, um ihnen zugefügte Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können. Die an der Schule Tätigen sind sich der unterschiedlichen Formen, in der sich sexualisierte Gewalt äußern kann, bewusst und handeln hier nach der Devise „Null-Toleranz“, „Handeln, nicht Wegschauen!“ Da der Schutz der uns anvertrauten Kinder uns ein besonderes Anliegen ist, haben wir uns über mehrere Jahre fortgebildet und ein Schutzkonzept entwickelt. Ein wesentlicher Teil dieses Schutzkonzepts ist die folgende Selbstverpflichtungserklärung, die für alle an der Hügelschule Tätigen Verpflichtung ist.

Selbstverpflichtungserklärung der Hügelschule zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

1. Ich begegne allen Menschen an unserer Schule, Kindern und Erwachsenen, mit Wertschätzung und Respekt.

2. Ich respektiere individuelle Grenzen anderer, auch wenn sie sich von meinen eigenen Grenzen unterscheiden.

3. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.

4. Ich schütze im Rahmen meiner Möglichkeiten die mir anvertrauten Kinder vor Gewalt, diskriminierendem, abwertendem und sexistischem Verhalten, ob in Wort oder Tat.

5. Hinweise auf sexuelle Übergriffe und Gewalt nehme ich ernst und beziehe aktiv Stellung.

6. Ich hole mir die nötige Unterstützung, wenn ich beim Umgang mit sexualisierter Gewalt unsicher bin.

7. Persönliche Daten und Informationen behandle ich vertraulich, solange es dem Schutz des Kindes nicht entgegensteht.